1. Wir fordern, dass bei der Planung und dem Ausbau von Windenergieanlagen vorrangig diejenigen Flächen genutzt werden, die am wenigsten konfliktbelastet sind. Ringstedt, Kührstedt und Alfstedt sind keine Potenzialflächen für Windenergie.
Es liegen 2 Gutachten „Flächenpotenziale der Windenergie an Land“ vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vor, eines für den Bund 2022 und eines für Niedersachsen Oktober 2023.
Hintergrund der Gutachten ist, dass zum einen die jeweiligen Flächenbeitragswerte der Landkreise ermittelt werden und zum anderen die am wenigsten konfliktbelasteten Flächen für die Windenergie ermittelt und im Regionalen Raumordnungsplan (RROP) als Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen werden.
Bei den Flächen, die Alterric mit WEA bebauen möchte, handelt es sich um Flächen mit hohem Konfliktpotenzial. Deshalb sind nach der aktuellen Potenzialflächenkarte des Landkreises Cuxhaven weitere Vorranggebiete für Windparks in Ringstedt, Kührstedt, Alfstedt nicht vorgesehen.
Sowohl Ringstedt als auch Kührstedt und Alfstedt verfügen bereits über Vorranggebiete Windenergie. Ringstedt hat 11 WEA, Kührstedt/Alfstedt 13 WEA. Der Windpark Ringstedt soll wegen des Auslaufens der Förderung nach 20 Jahren repowert
werden, Anlagenhöhe derzeit 100 m, geplant nunmehr im Rahmen des Repowering 250 m.
2. Wir fordern, dass § 35 BauGB nur Anwendung findet, wenn der notwendige Netzausbau für den Transport des erzeugten Stroms bereits gewährleistet ist.
Nach § 35 BauGB muss für privilegiertes Bauen im Außenbereich ein übergeordnetes Interesse gegeben sein.
Dieses übergeordnete Interesse kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn nicht ausschließlich finanzielle Interessen der Anlagenbetreiber und Landbesitzer befriedigt werden.
Derzeit fehlt es am Netzausbau und Speichern, um den durch Wind- und Solarenergie erzeugten Strom vollständig nutzen zu können. Deshalb wird in erheblichem Umfang abgeregelt, das heißt, die Windräder stehen still. Die Ausfallzeit wird
indirekt von den Bürgern an die Anlagenbetreiber erstattet (Redispatch). Das heißt, das übergeordnete Interesse ist nicht gegeben. Erst wenn der Netzausbau in einigen Jahren erfolgt ist, können weitere WEA als privilegiert im Sinne
des § 35 BauGB angesehen werden.
3. Wir fordern die Wiederherstellung des Mindestabstands von 4 km zwischen Windparks.
Bisher sollte der Abstand zwischen Windparks in Niedersachsen 4 km betragen. D.h. beide geplanten Windparks wären nicht genehmigungsfähig. Dies gilt nicht mehr. Eine Quelle hierzu liegt nicht vor, lediglich ein Schreiben der Firma Alterric, die die Windparks plant.
Sollte das Vorhaben genehmigt werden, befänden sich im Abstand von jeweils 2 km
4 Windparks mit jeweils 11 bzw 13 WEA mit einem Abstand zu 3 Ortslagen von 500 m und einer Anlagenhöhe von 245 m. Diese Situation ist kaum vorstellbar.
Im 10 km Radius der geplanten Windparks befinden sich derzeit 6 weitere Windparks.
Die Auswirkungen der geplanten Windparks sind erheblich. Die ersten WEA sollen im Abstand von 500m zu den Ortslagen gebaut werden. Dabei stehen die WEA betreffend Ringstedt/Köhlen in Südwestrichtung und werden daher insbesondere in den Wintermonaten Schatten auf die gesamte Ortslage werfen, Schatten durch Spiegelungen sind vorprogrammiert und können im Voraus nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus kommt der Wind regelmäßig aus Westen, sodass mit Lärmimmissionen in erheblichem Umfang zu rechnen ist.
Die optische Bedrohungswirkung liegt bei der geplanten Höhe der Anlagen und der Nähe zur Ortslage auf der Hand.
Außerdem besteht das Umzingelungsverbot. Die Dörfer Ringstedt und Kührstedt wären umzingelt. In Köhlen sind zu den vorhandenen 2 Windparks 3 weitere in Planung.
4. Wir fordern, dass bei der Planung von Windenergieanlagen Wallhecken, das Landschaftsbild, sowie bestehende Erholungsgebiete konsequent geschützt werden. Naturschutz und Energiewende müssen im Einklang erfolgen.
Für die Errichtung der geplanten WEA wird ein Fundament von 550 m² benötigt, dazu kommen Kranstellflächen von 950 m² und temporäre Montageflächen von 2.350 m². Die Zuwegungen benötigen eine Breite von 6 m. Deshalb müssten zahlreiche unter Naturschutz stehende Wallhecken weichen. Dazu kommt ein Umspannwerk. Hinzu kommen Zuwegungen aus Schotter, die schwerlastfähig sind. Grundwasserabsenkungen sind zu erwarten und stehen im Widerspruch zur geplanten Moorvernässung und Renaturierung.
Beide betroffenen Flächen sind als Erholungsgebiete ausgewiesen.
Zudem handelt es sich um Gebiete, in denen sich Tausende von Zugvögeln, wie Schwäne, Kraniche, Störche, Gänse und weitere zeitweise aufhalten. Die Flächen stellen Rastplätze und Freiräume für die Zugvogelarten dar. Der betroffene Lufraum
ist Flugkorridor der Zugvögel.
Viele Brutvogelarten sind ständig vor Ort. Es gibt Milane, Weihen, Grau-und Silberreiher, Kiebitze, Adler, andere Greifvogelarten und Schwarzstörche. Zahlreiche Sichtungen können mit Foto-und Videodokumentationen belegt werden und
wurden vorsorglich bereits der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung gestellt. Es existiert ein Flugplatz, ein Bootshafen und eine große Reitanlage. Zahlreiche Fahrradfahrer und Spaziergänger nutzen die vorhandenen Wege.
Raumordnungsplanung ist Angelegenheit von Fachausschüssen und nicht von Grundstückseigentümern und Investoren. Es geht darum, zu vermeiden, dass Windparkprojektierer die derzeitige Gesetzeslage ausnutzen.
Wir möchten ein lebenswertes Umfeld für alle im Sinne des Gemeinwohls erhalten. Durch den Bau der Windparks würden ausschließlich finanzielle Einzelinteressen auf Kosten der Allgemeinheit befriedigt.